1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsbereich der Eckstein Design Company GmbH (nachfolgend «Firma» genannt). Die Firma besitzt und betreibt die Plattformen www.e-d-c.ch sowie www.eckstein-design-company.com und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel von Waren. Zudem bietet die Firma Beratungsdienstleistungen und ein Affiliate Program an und erteilt Lizenzrechte. Des Weiteren verkauft und kauft die Firma Produkte im Bereich Design, Möbel und anderen Waren.
Diese AGB gelten für die oben genannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma und oder durch Eintrag im Affiliate Netzwerk seitens des Kunden zustande. Die Offerte regelt den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen.
Das Affiliate Program regelt die Bedingungen im Bezug auf Verkaufsprovisionen (Pay per Sale)
Die Provision wird gezahlt, sobald der Kunde
Umsatz nachweist, normalerweise Kauf.
Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der Firma bezieht oder benutzt (Lizenz).
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST.).
Die Preise verstehen sich exklusive weiteren allfällig anwendbaren Steuern.
Die Preise verstehen sich exklusive Transport, Logistik und Kosten für allfällige Zölle.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise, die auf den Websites www.e-d-c.ch oder www.eckstein-design-company.com oder auf separaten Preislisten der Firma aufgeführt sind.
Die Prämie für die Vermittlung respektive den Verkauf durch den registrierten Kunden, Affiliatenehmer, Merchan
4. Bezahlung
Kommt ein Kaufvertrag zustande, ist der Kunde verpflichtet, 50 Prozent des in Rechnung gestellten Betrags im Voraus zu bezahlen (Anzahlung). Die restlichen 50 Prozent werden im Vorfeld der Lieferung fällig.
Bezahlt der Kunde die Anzahlung innerhalb von sechs Arbeitstagen nicht, kommt kein Vertrag zustande. In diesem Fall ist die Firma nicht verpflichtet, die bestellte Ware in Produktion zu geben.
Hat der Kunde die Anzahlung geleistet und zieht seine Bestellung nach Produktionsaufnahme zurück, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent.
Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegenüber der Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung und die Lieferung des Produkts zu verweigern.
5. Pflichten der Firma
5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehältlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung respektive Auslieferung der bestellten Produkte. Die Dienstleistung/Lieferung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren.
Ein Grossteil der Dienstleistungen der Firma wird online erbracht. Für alle weiteren Dienstleistungen gilt der Sitz der Firma als Erfüllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Bestimmungen getroffen.
6. Lizenz
6.1. Nutzung
Die Firma gewährt dem Kunden das Recht, Dokumente, Filme und Videos zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind nicht-exklusive, unübertragbar und auf die Nutzung durch den Kunden beschränkt. Die einzelnen Dokumente dienen als Vorlagen und dürfen vom Kunden lediglich als Vorlagen und für eigene Zwecke genutzt werden. Jegliche Weitergabe an Dritte sowie anderweitige Nutzung kommerzieller oder anderer Natur sind untersagt.
6.2. Formatierung
Sind die Dokumente in einem Format erstellt, welche die Nutzungsrechte des Kunden beschränken, so entspricht dies dem Willen der Firma, und eine Umformatierung ist nicht zulässig.
7. Rücktritt
Der Kunde hat nach Eingang der Bestellung und geleisteter Anzahlung kein Rücktrittsrecht. Die bestellte Ware wird explizit auf Kundenwunsch gefertigt, weshalb ein Rücktritt ausgeschlossen ist. Tritt der Kunde trotzdem vom Kaufvertrag zurück, bleibt er die geleistete Anzahlung trotzdem geschuldet – respektive wird diese nicht zurückerstattet.
7.1. Produkte
Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei der Firma. Bis dahin darf der Kunde nicht über die Produkte verfügen. Insbesondere darf er sie weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
9. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, dass das Produkt frei von Mängeln in Material und Herstellung ist.
Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt mit Vertragsabschluss und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
10. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe des vom Kunden erworbenen Produkts beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit, falsche Handhabung/Reinigung oder Absicht verursacht worden sind.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden umgehend der Firma zu melden.
Jegliche Haftung für Schäden durch unsachgemässen Gebrauch, Überladung oder Umsturz des Möbels wird vollumfänglich ausgeschlossen.
11. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Zudem sind jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit und schriftlich genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
12. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekanntzugeben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
13. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
14. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
17. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
18. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen sind, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Bern, 17.01.2020
Quelle: SwissAnwalt
Zwischen Vermittler / Provissionsnehmer
und Verkäufer genannt Firma
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Vertragsgegenstand:
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Integration und Darstellung der Website der Firma https://www.e-d-c.ch / https://www.eckstein-design-company.com. Auf der Website und unter den Domains oder den Kanälen der sozialen Medien des zum Zweck der Bewerbung der Produkte / Dienstleistungen der von der Firma angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
1.2 Die Integration der Website der Firma erfolgt in der Form eines Inlineframe (iframe). Die Firma stellt dem Vermittler dafür einen entsprechenden Code zur Verfügung. Dieser wird in den Quelltext der Website und oder auf den sozialen Medien des Vermittlers aufgenommen und ermöglicht so die Darstellung der Website des Merchants im vordefinierten Format des iframe.
1.3 Der Vermittler bemüht sich unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen, um eine möglichst werbewirksame Präsentation des iframe.
1.4 Der iframe darf ausschließlich unter vorab im Anmeldeformular angegebenen Domain und oder den sozialen Medien des Vermittlers eingebunden werden.
1.5 Die im iframe sichtbaren Inhalte werden allein von der Firma erstellt und bearbeitet.
2 Vergütung:
2.1 Der Vermittler hat einen Provisionsanspruch für jeden von ihm an die Firma über den iframe weitergeleiteten Kunden, sobald dieser durch Abschluss eines Geschäfts Umsatz auslöst (pay-per-sale). Die Provision wird gezahlt, sobald der Kunde Umsatz nachweist, Kauf.
2.2 Die Höhe der Provision des Vermittlers innerhalb einer Abrechnungsperiode wird aus dem Verkaufspreis abzüglich Steuern, Verpackung und Transport des Provisionsgebers (genannt Firma) errechnet. Dabei werden alle im jeweiligen Abrechnungszeitraum abgeschlossenen Geschäfte, die vollumfänglich durch den Besteller (Kunde) bezahlt wurden berücksichtigt. Die Provision des Vermittlers entspricht dabei standardmässig 2.5 % des Umsatzes. Andere Beteiligungen können im Einzelfall diskutiert und vertraglich fixiert werden.
2.3 Die Abrechnungszeiträume betragen grundsätzlich 3 Monate. Der jeweilige Provisionsanspruch des Vermittlers wird erst unmittelbar nach Erstellung einer Abrechnung durch die Firma und Erhalt des gesamten Verkaufspreises fällig.
2.4 Die Firma erstellt regelmässig Abrechnungen für den Vermittler. Diese müssen mindestens die in Punkt (3) bezeichneten Berechnungsfaktoren und gegebenenfalls weitere Informationen enthalten, soweit diese erforderlich sind, um den Provisionsanspruch des Vermittlers und dessen Berechnung leicht nachvollziehbar darzulegen. Die Abrechnungen sind in der Regel innerhalb von 5 Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums an den Vermittler zu übermitteln. Davon abweichend darf die Abrechnung später erfolgen, soweit der Firma, die zur Abrechnung benötigten Daten noch nicht vorliegen. Darüber hat er den Vermittler zu informieren.
3 Auszahlung:
Die Auszahlung der Provission wird auf ein geeignetes Konto lautend auf den Namen des Vermittlers ausbezahlt.
4 Ergänzende Pflichten der Firma:
Die Firma bemüht sich, die über den iframe verlinkte Website oder sozialen Medien während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags abrufbar zu halten. Eine Garantie kann allerdings nicht gewährleistet werden. Im Falle von Störungen wird die Firma den Vermittler von diesen Störungen in Kenntnis setzen.
5 Ergänzende Pflichten des Vertragnehmers:
5.1 Der Vermittler (genannt Vertragspartner) garantiert, dass durch die Darstellung des iframe auf dessen Website oder anderen angegebenen Kanälen die diesbezüglich entfalteten Werbetätigkeiten insgesamt…
5.2 Die im iframe dargestellte Website https://www.e-d-c.ch / https://www.eckstein-design-company.com der Firma und deren Quelltexte dürfen nicht ohne dessen vorherige Zustimmung optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet oder in sonstiger Weise genutzt werden, soweit diese Nutzung über die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte hinausgeht.
5.3 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen in 1,2,4,5 verpflichtet sich der Vermittler zur Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen der Firma gestellten Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall durch ein Gericht überprüft werden kann.
6 Unterbrechung der Schaltung des iframe:
Der Vertragsgeber (genannt Firma) bemüht sich die Schaltung des iframe zu gewährleisten, kann dies jedoch nicht garantieren.
7 Vertragsdauer, Kündigung:
7.1 Die Firma hat das Recht das Program ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden.
7.2 Die bis dahin aufgelaufenen Provissionen werden ausbezahlt.
7.3 Mit der Beendigung des Programms ist die Firma von allen Pflichten gegenüber dem Vertragsnehmer / Vermittler entbunden.
8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen sind, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
9 Sonstiges:
9.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.
9.2 Massgebend ist ausschliesslich die deutsche Fassung der Vertragstexte.
9.3 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.